WIR BERATEN SIE

HOFMANN CONSULTING

Beratung

Weiterentwicklung benötigt frische und innovative Ideen und Ansätze. Weiterentwicklung benötigt einen kompetenten Partner mit fundiertem Wissen, der Sie dabei unterstützt, Ihre Ziele und Pläne zu verwirklichen. Wir können für Sie der Partner sein, der Sie auf die nächste Stufe bringt.

„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“

(A. Einstein)

Arbeitssicherheit

Beim Arbeitsschutz geht es längst nicht mehr nur um die reine Gefahrenabwehr und um die Beseitigung von Risiken für die Sicherheit der Mitarbeiter. Es geht um die Bewahrung der Gesundheit und um ein menschengerechtes Arbeiten unter den Bedingungen, dass sich die Arbeit und das Umfeld ständig verändern: Schnellere Abläufe, neue Aufgaben und Technologien, mehr Zeitdruck sind nur einige Kennzeichen dafür.

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Vorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) einzuhalten und umzusetzen.
Überwacht wird dies durch die Berufsgenossenschaften, die Gewerbeaufsicht und das Amt für Arbeitsschutz.

Bei Nichtbeachtung können für den Arbeitgeber empfindliche Strafen drohen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und von Sicherheitsmaßnahmen.

 

Verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Die grundlegende Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer bzw. Arbeitgeber, so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz vor. Das ist untrennbar mit der Gesamtverantwortung für das Unternehmen verbunden.
  • Er muss dafür sorgen, das Verhältnisse und Verhalten am Arbeitsplatz den Anforderungen des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten genügen und sachliche, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen.

Unsere Leistungen

  • Sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Firma gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen nach § 5 ArbSchG
  • Dokumentation nach § 6 ArbSchG
  • Betriebsbegehungen
  • Brandschutzbeauftragung

Ihr Nutzen

  • Problemstellen und Sicherheitslücken werden früher erkannt und beseitigt.
  • Unnötige Kosten durch Fehlzeiten aufgrund von Unfällen, Krankheiten und Verletzungen werden reduziert.
  • Gestörte Betriebsabläufe aufgrund von Personalausfall durch Arbeitsunfälle verringert sich.
  • Keine Probleme mit den Kontrollinstanzen.
  • Zufriedenere Mitarbeiter und dadurch eine höhere Produktivität und bessere Qualität.
  • Bindung qualifizierter Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.
  • Gutes Firmen – Image.

Datenschutzberatung

Der Datenschutz stellt vor allem Informationen über  personenbezogene Daten, welche im Zeitalter moderner Informationstechnik in verschiedenen Formen und von verschiedenen Stellen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, in den Mittelpunkt. Der Datenschutz und vor allem das Datenschutzrecht sichern den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Ausgenommen sind neben juristischen Personen Personenmehrheiten und -gruppen sowie Verstorbene. Die Informationen können jeglichen Inhalts sein und aus dem gesamten Lebensbereich einer Person stammen.

In der EU-DSGVO werden personenbezogene Daten weiter gefasst als bisher. Sie umfassen nach Art. 4 Nr. 1 EU-DSGVO alle Informationen zur

  • genetischen
  • geistigen
  • wirtschaftlichen
  • kulturellen und
  • sozialen
  • Identität einer identifizierten oder
  • identifizierbaren Person

In Art. 5 Abs. 1 DSGVO sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt. Diese Grundsätze sind bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen zwingend zu berücksichtigen – deren Einhaltung muss darüber hinaus vom verantwortlichen nachgewiesen werden können (sog. Rechenschaftspflichten, Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

Gemäß Art. 5 Abs.1 DSGVO gelten die folgenden Grundsätze:

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Nach Art. 6 DSGVO ist eine Verarbeitung bei Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage oder einer Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
  • Verarbeitung nach Treu und Glauben Diese abstrakt gefasste Generalklausel umfasst einige Fallgruppen und bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen.
  • Transparenz Dem Grundsatz der Transparenz soll etwa durch die Informationspflichten der Art. 12ff DSGVO nachgekommen werden. Dieser Grundsatz soll gewährleisten, dass die Betroffenen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können.
  • Zweckbindung Jeder Verarbeitung personenbezogener Daten muss ein bestimmter Zweck zugrunde liegen. Die Erhebung personenbezogener Daten darf nach Art.5 Abs.1b DSGVO ausschließlich für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
  • Datenminimierung Personenbezogene Daten müssen gemäß Art.5 Abs.1c DSGVO dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
  • Richtigkeit der Datenverarbeitung Personenbezogene Daten müssen gemäß Art.5 Abs.1d DSGVO sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Betroffene haben gemäß Art 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen.
  • Speicherbegrenzung Personenbezogene Daten dürfen nur so lange und in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Ist die Speicherung für die Zwecke für die sie verarbeitet werden nicht mehr notwendig, so müssen die Daten gemäß Art. 17 Abs.1a DSGVO gelöscht werden.
  • Integrität und Vertraulichkeit Personenbezogene Daten müssen darüber hinaus gemäß Art.5 Abs.1f DSGVO in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung. Dies soll durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art.32 DSGVO erfolgen.

 

Welche Strafe droht bei Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundsätze?

Unternehmen die die Einhaltung der Grundsätze nach Art.5 DSGVO nicht sicherstellen drohen gemäß DSGVO stark erhöhte Bußgelder von bis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres (Art. 83 Abs.5a DSGVO)

Unsicherheit im Datenschutz? Unsere Datenschutzberatung schafft Abhilfe!

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits seit einiger Zeit rechtskräftig, doch bei vielen Unternehmen sorgt das Thema Datenschutz weiterhin für Unsicherheit.

Was sind die wichtigsten Änderungen der DSGVO? Wie lassen sich diese Neuerungen bestmöglich umsetzen, ohne dass das Tagesgeschäft darunter leidet?

Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Inhalte zum Thema DSGVO. In einem Beratungsgespräch klärt unser Datenschutzexperte Ihre individuellen Datenschutzfragen.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können so mit geringem Aufwand von unserem Datenschutz KnowHow profitieren, Ihr Datenschutz Wissen auffrischen und die DSGVO sicher umsetzen!

Unsere Leistungen

  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutz – Bestandsaufnahme
  • Datenschutz – Audit
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht
  • Unterweisung von Mitarbeitern
  • Erstellen der Datenschutzerklärung

Ihr Nutzen

  • Sie profitieren von sicheren Datenschutzlösungen durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Sie profitieren von einer jederzeit verfügbaren und verständlichen Datenschutzberatung
  • Sie haben den Kopf frei für Ihre Kerntätigkeiten

Existenzgründung

Eine Existenzgründung ist der Start in die berufliche Selbständigkeit in Form eines Haupt- oder Nebenerwerbs. Formell wird die Selbständigkeit mit der Gewerbeanmeldung (als Gewerbetreibender) oder mit der entsprechenden Anmeldung beim Finanzamt (als Freiberufler) vollzogen.

Im Rahmen einer Existenzgründung entstehen bei den Gründern immer eine Unmenge an Unsicherheiten und Fragen. Auf die häufigsten Fragen möchten wir im Folgenden eingehen.

Kann sich jeder selbständig machen?

In § 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist geregelt, dass sich grundsätzlich jeder selbständig machen kann. Dabei ist allerdings zu beachten, dass manche Existenzgründungen gewisser Voraussetzungen bedürfen und es in Deutschland einige genehmigungspflichtige Gewerbe gibt. So müssen Freiberufler oder Handwerker teilweise zum Beispiel eine bestimmte Ausbildung oder Kenntnisse haben. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob es in Ihrer avisierten Branche Zugangsvoraussetzungen gibt, sollten Sie das vor der Existenzgründung unbedingt im Rahmen einer Existenzgründungsberatung mit einem Experten abklären.

Benötige ich für meine Existenzgründung einen Businessplan?

Jedem Existenzgründer ist zu empfehlen, wenn möglich in Zusammenarbeit mit Experten einen professionellen Businessplan zu erstellen. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die gesamte Geschäftsidee hinterfragt wird und Umsätze, Kosten, etc. möglichst präzise prognostiziert werden. Oftmals werden in Kalkulationen wie Kostenplanung, Rentabilitätsplan, Liquiditätsplan usw. Schwachstellen in der Geschäftsidee entdeckt, die somit schon im Vorfeld der Existenzgründung ausgemerzt werden können. Der Businessplan dient Ihnen außerdem als Fahrplan für die ersten Jahre Ihrer Selbständigkeit. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Existenzgründung Zuschüsse (z.B. den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur), Fördermittel, Gründerdarlehen (z.B. KfW Startgeld, Venture Capital oder eine Finanzierung jeglicher Art beantragen wollen, kommen Sie um einen professionellen Businessplan nicht herum. Die Anforderungen der zuständigen Förder- und Finanzierungsinstitutionen an den Businessplan sind sehr hoch. Aus diesem Grund kann man Ihnen hier auch nur ans Herz legen, sich von Spezialisten unterstützen zu lassen – zumal die Erstellung eines Businessplans für die Existenzgründung teilweise öffentlich bezuschusst wird. Lassen Sie sich hierzu im Rahmen einer professionellen Existenzgründungsberatung beraten.

Bekomme ich einen Zuschuss für meine Existenzgründung?

Ob Sie einen Zuschuss für Ihre Existenzgründung bekommen, hängt von Ihrer Geschäftsidee, von Ihrem aktuellen Status, vom Standort Ihrer Existenzgründung, von möglichen Investitionen usw. ab. Einen pauschalen Zuschuss für alle Existenzgründungen gibt es leider nicht. Bei genauem Hinsehen können aber fast alle Existenzgründer in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Der am häufigsten in Anspruch genommene Zuschuss für Existenzgründungen ist sicherlich der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur. Aber auch hier müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen und den Zuschuss professionell (mit professionellem Businessplan, fachkundige Stellungnahme, Lebenslauf, usw.) beantragen. Als Laie in dem Fördermittel- / Zuschussdschungel durchzublicken ist nahezu unmöglich. Aus diesem Grund bieten wir für Sie eine kostenlose Fördermittelrecherche an. Im Rahmen dieser Recherche klopfen wir für Sie die wichtigsten Zuschüsse für Existenzgründungen in Deutschland ab.

Welche Versicherungen brauche ich im Rahmen meiner Existenzgründung?

Seit 2007 benötigen Sie als Existenzgründer ausnahmslos eine Krankenversicherung. Sie haben jedoch unabhängig von Ihrem Verdienst die Möglichkeit, frei zwischen einer freiwillig gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu wählen. Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung müssen Sie als Selbständiger – abgesehen von ein paar Ausnahmen (z.B. Handwerker) – nicht bezahlen. Sie sollten aber dennoch versuchen, spätestens nach einer gewissen Anlaufphase der Existenzgründung, privat für das Alter vorzusorgen. Manche Berufe brauchen benötigen in der Selbständigkeit darüber hinaus weitere spezielle Versicherungen wie zum Beispiel eine Berufshaftpflicht gegen Schadensersatzforderungen und Berufsrisiken. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen sollten Sie auch hier mit einem Experten sprechen.

Welche Steuern muss ich nach meiner Existenzgründung zahlen?

Handelt es sich um eine Existenzgründung als Freiberufler oder Einzelunternehmer müssen Sie Einkommenssteuer zahlen. Die Höhe der Einkommenssteuer ist abhängig von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens und das entspricht Ihrem Gewinn, abzüglich absetzbarere privater Kosten wie zum Beispiel Krankenversicherung oder Altersvorsorge. Als Gewerbetreibender zahlen Sie bei Gewinnen über 25.000 Euro pro Jahr, Kapitalgesellschaften ab dem ersten Euro, Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist nicht einheitlich und variiert von Region zu Region. Darüber hinaus müssen Sie Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnen (außer Sie gründen ein Kleinunternehmen gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UstG) und Körperschaften zahlen Körperschaftssteuer. Um kostspielige Fehler bei Ihren Steuerzahlungen zu umgehen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten unbedingt mit einem versierten Berater besprechen.

Welche Rechtsform passt zu meiner Existenzgründung?

Auf die Frage nach der perfekten Rechtsform für eine Existenzgründung kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Je nach Zweck, Investitionshöhe, Anzahl der Gründer, erwarteter Gewinn sind unterschiedliche Rechtsformen von Vorteil. Idealerweise besprechen Sie Ihre Geschäftsidee detailliert mit einem versierten Existenzgründungsberater und entscheiden sich gemeinsam für die richtige Rechtsform. Das kann Ihnen unter Umständen viel Geld sparen.

Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Ihrer Existenzgründung haben unterstützen wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Logistikberatung

Aufgaben der Logistik:

Vorrangiges Ziel des unternehmerischen Handelns ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Gewinns. Wie alle übrigen Unternehmensteile muss auch die Logistik dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

Die Aufgabe der Logistik ist es, dafür zu sorgen, dass

  • die richtigen Objekte (Material, Energie, Informationen),
  • in der richtigen Menge,
  • in der richtigen Qualität,
  • zur richtigen Zeit,
  • zu richtigen (minimalen) Kosten,
  • am richtigen Ort sind.

Ziele der Logistik:

Ziel des Logistikkonzepts eines Unternehmens muss sein, die einzelnen Logistikbereiche nicht isoliert für sich arbeiten zu lassen, sondern die logistischen Aktivitäten sachlich und zeitlich aufeinander abzustimmen und zu einer Konzeptkette zu verknüpfen.
Diese Logistikkette beginnt und endet nicht an den Toren des Unternehmens, sondern sollte im Idealfall die Lieferanten und Kunden mit einbeziehen. In diesem Zusammenhang spricht man von Supply Chain (Versorgungskette). 
Hier liegt unser Ansatz, die Geschäftsprozesse besser aufeinander abzustimmen, um somit Reibungsverluste an Schnittstellen zu vermeiden.
Konkret bedeutet dies:

  • die Durchlaufzeiten zu verkürzen,
  • kurze Lieferzeiten zu ermöglichen,
  • eine hohe Lieferzuverlässigkeit zu erreichen,
  • eine hohe Lieferflexibilität zu haben,
  • einen hohen Servicegrad zu bieten,
  • eine hohe Informationsqualität zu bieten,
  • die Bestände zu reduzieren,
  • Leerfahrten zu vermeiden,
  • Stillstandzeiten der LKW und der
  • Fördermittel zu vermeiden,
  • Kosten gering zu halten,
  • unnötige Fehler zu vermeiden.

Qualitätsmanagement

Sie möchten ein Qualitätsmanagement System einführen ?
Ist die Entscheidung für ein Qualitätsmanagementsystem gefallen sollten Sie als Erstes Ihre Mitarbeiter darüber informieren. Damit diese sich mit dem Qualtätsmanagement identifizieren und sich aktiv bei der Mitgestaltung beteiligen, sollten Sie Ihnen detailliert erklären, aus welchem Grund Sie dies einführen, und was das für Sie bedeutet.

Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems erfolgt dann in zwei entscheidenden Phasen:
Zunächst müssen sämtliche Abläufe und Prozesse im Unternehmen erfasst, analysiert und strukturiert werden. Häufig wird dabei erkennbar, daß es ein enormes Potential für die Optimierung der betrieblichen Abläufe und Strukturen gibt.

Für die Überprüfung des QM Systems durch einen anerkannten Zertifizierer, müssen sämtliche relevante Abläufe vollständig in einem Handbuch nach den Anforderungen der DIN Norm beschrieben und festgehalten werden.

Was können wir für Sie tun beim Aufbau Ihres QM Systems ?

  • wir analysieren Ihre vorhandenen Prozesse
  • wir Erfassen und Sichten der vorhandenen Dokumente
  • Projektplanung (Vorgehensweise, Verantwortlichkeiten, Termine)
  • wir informieren Ihre Mitarbeiter
  • wir erfassen den IST-Zustands und gleichen Ihn mit den Forderungen der Norm ab
  • wir erstellen die Dokumentation für Ihr QM System
  • wir unterstützen Ihre Auswahl der geeigeneten Zertifizierungsgesellschaft
  • wir begleiten Sie bei der Durchführung des externen Zertifizierungsaudits

Was können wir für Sie tun, wenn Sie bereits ein Qualitätsmanagement System haben ?

  • wir betreuen Ihr QM-System durchgängig
  • wir unterstützen Sie bei der Optimierung und Weiterentwicklung Ihres QM-Systems
  • wir bereiten Sie optimal auf Ihre jährlichen Überwachungs-Audits vor
  • wir bieten umfangreichen Support bei der Pflege Ihres QM-Systems
  • wir übernehmen die Funktion des externen Qualitätsmanagers
  • wir schulen Ihre Mitarbeiter
  • wir führen regelmäßig – einmal jährlich – interne Audits durch

Ihr Nutzen:

Sie haben den Kopf frei für Ihr Tagesgeschäft, und Ihr Qualitätsmanagement wird zuverlässig betreut.

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